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Liebe Grinnerinnen und Grinner,
Seit der Novellierung der Tiroler Bauordnung im September 2023, ist gemäß § 52b Abs.6 die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen der Behörde (Gemeinde) unverzüglich zu melden. Die Meldung hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kWp zu enthalten. Die Fertigstellungsmeldung ist von der Behörde an den örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten weiterzuleiten. Diese Informationen sind für die Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung, um die Existenz und Beschaffenheit der Anlage zu kennen.
Das unter dem folgenden Link abrufbare Formular ist vollständig auszufüllen und der Gemeinde in Papierform oder elektronisch zu übermitteln.
Anzeige_der_Bauvollendung_Photovoltaikanlagen[1].pdf herunterladen (0.15 MB)
Unter dem Menüpunkt „Formulare“ kann das Formular auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Um der Feuerwehr eine möglichst lückenlose Erfassung der bestehenden PV-Anlagen zur Verfügung stellen zu können, ersuchen wir das Datenblatt für alle bereits bestehenden Anlagen (auch jene der Baubehörde angezeigten) auszufüllen und der Gemeinde zu übermitteln.
Vielen Dank für eure Mithilfe!